Sie sind herzlich eingeladen, die Natur in M-V mitzugestalten!

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einzigartige Lebensräume. Wir alle tragen ein Stück Verantwortung für unsere Natur, um diesen wertvollen Schatz für künftige Generationen zu bewahren und soweit erforderlich wieder herzustellen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

 

Geld-Spende
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unmittelbar die Stiftungsarbeit. Sie wird zeitnah und im vollen Umfang für den Flächenkauf oder für die laufende Projektarbeit eingesetzt. Jeder noch so kleine Betrag ist willkommen!

Steuerliche Vorteile:
Sie können Ihre Spende steuermindernd in Ihrer Einkommenssteuer-erklärung geltend machen. Die Höchstgrenze für den steuerlichen Spendenabzug beträgt 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte. Bei Spenden bis 200 € akzeptiert in der Regel das Finanzamt Ihren Kontoauszug als Spenden-Beleg. Bei höheren Spenden senden wir Ihnen gern umgehend eine Spendenbescheinigung zu. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger anzugeben. Wir bestätigen Ihnen, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 52-54 AO verwendet wird.

 

Spendenkonten der Stiftung:

Deutsche Kreditbank Schwerin

Commerzbank AG Schwerin

BLZ 120 300 00

BLZ 140 400 00

Konto-Nr. 187 217 04

Konto-Nr. 207 771 700

Über diesen Button gelangen Sie direkt auf ein
Spendenformular für die Stiftung:

spenden

Sach-Spende
Machen Sie einfach Ihre Güter zu Geld. Über das Projekt „SocialBay“ werden Ihre Sachspenden über das Internet-Auktionshaus Ebay zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen versteigert. Das Verfahren ist für Sie als Spender einfach und kostenlos. Fordern Sie einfach über uns (Tel. 0385 7609995 oder E-Mail: info@stun-mv.de) oder direkt bei der Organisation „SocialBay“ (Tel. 0521 2996321 oder E-Mail: sozial-ag@solidaritaet.net) eine kostenlose Paketmarke an, tragen Sie dann auf dem Kontaktformular die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V als Empfänger der Spende ein und geben das Paket mit Ihrer Sachspende in einer Postfiliale ab. Die Paketgebühren übernimmt die Organisation „SocialBay“. Der vollständige Erlös (abzüglich Mehrwertsteuer) wird von der Organisation automatisch auf das Spendenkonto der Stiftung weitergeleitet. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung über den Erlös – hierfür einfach auf dem Kontaktformular ankreuzen.

Gern schicken wir Ihnen ein Informationsblatt über „SocialBay“ zu.

 

 

Zustiftung
Mit Ihrer Zustiftung leisten Sie einen dauerhaften Beitrag zur Sicherung der Natur in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zustiftung trägt zum Aufbau des unantastbaren Grundvermögens der Stiftung bei, welches sicher und Ertrag bringend angelegt ist. Nur die Zinsen des Grundkapitals dürfen für die satzungsgemäße Stiftungsarbeit verwendet werden. So trägt Ihre Unterstützung beständig zum Erhalt der Natur in Mecklenburg-Vorpommern bei.

Eine Zustiftung ist ab 1.000 Euro möglich. Wir haben uns für einen möglichst niedrigen Mindestbetrag entschieden, denn jeder soll die Möglichkeit haben, eine bleibende Unterstützung zu leisten. Bei einer Verzinsung von 4 % stünden dann jährlich 40 Euro für den Erhalt der Natur zur Verfügung.

Benutzen Sie für Ihre Zustiftung das unter Spenden angegebene Spendenkonto oder Überweisungsformular. Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Zustiftung zum Stiftungskapital“ an.

Steuerliche Vorteile:
Eine Zustiftung bietet dem Stifter große steuerliche Vorteile. Der Sonderausgabenabzugsbetrag wurde auf 1 Mio. € erhöht. Das bedeutet für Sie, die Höhe Ihrer Zustiftung kann zusätzlich zum normalen Spendenabzug verteilt auf 10 Jahre als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

Treuhandstiftung
Sie möchten, dass Ihr Vermögen über Ihren Tod hinaus unter Ihrem Namen erhalten bleibt? Dann errichten Sie eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V. Hierfür ist im Gegensatz zur Errichtung einer selbständigen Stiftung kein Mindestvermögen erforderlich. Sie als Stifter können die Verwendung der Kapitalerträge exakt festlegen. Die Treuhandstiftung basiert auf einer inhaltlich vom Stifter gestalteten Stiftungssatzung und einem Treuhandvertrag. Der Treuhandvertrag regelt, dass das Stiftungsvermögen in das Eigentum des Treuhänders übergeht. Dieses wird getrennt vom eigenen Stiftungsvermögen und gemäß der Satzung des Treuhandstifters durch die Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V verwaltet. Das zur Errichtung der Treuhandstiftung erforderliche Vermögen ist dauerhaft dem in der Stiftungssatzung formulierten Zweck gewidmet und bleibt in im Regelfall in seinem Bestand erhalten. Zur Realisierung des Stiftungszwecks dürfen dann nur die Erträge des Vermögens herangezogen werden. Der Stifter kann jedoch bestimmen, ob das Vermögen erhalten werden soll oder laut Treuhandstiftungszweck verbraucht werden darf.

Steuerliche Vorteile:
Sie können bis zu 1 Mio. € für die Stiftungsgrünung zusätzlich zum normalen Spendenabzug entweder in voller Höhe bereits im Gründungsjahr oder verteilt auf 10 Jahre als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen. Gleichzeitig fallen für Sie bei einer Treuhandstiftung keine Aufwendungen für die Errichtung der Organisation, die Verwaltung und die Kosten der täglichen Stiftungsarbeit an.

 

Schenkung
Natürlich freuen wir uns über jede Schenkung eines Grundstücks. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, ist es uns jedoch nur möglich, schützenswerte Flächen in unseren Bestand zu übernehmen, die den bereits vorhandenen Flächenbestand arrondieren. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür!

 

Erbschaft
Bei einer Vermögensübertragung in das Stiftungsvermögen einer gemeinnützigen Stiftung fallen keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Die Stiftung als Erbe ist von der Erbschaftsteuer befreit. Die Erbschaftsteuer entfällt auch, wenn Erben das Vermögen oder Teile davon innerhalb von 24 Monaten auf die Stiftung übertragen.

 

 

 

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